Gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020, ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

NWDSB - Präsident Frank Pingel und Geschäftsführer Andreas Viebrock standen dem Redakteur Tobias Denne vom WESER KURIER Rede und Antwort.

Präsident Karl-Friedrich Scharrelmann hat den "Leitfaden zur gründlichen Gläserreinigung" von der Brauerei Barre erhalten, welcher auch für unsere Mitglieder interessant sein dürfte.

Der DSB hat einen Überblick zu verschiedene Initiativen herausgegeben: Die Corona-Krise hat alles in Deutschland zum Erliegen gebracht, natürlich auch den Sportbetrieb. Verbände und Vereine müssen Versammlungen, Wettkämpfe und Schützenfeste absagen und können ihre Räumlichkeiten nicht vermieten.

Am Samstag, den 25. April haben die Bezirkspräsidenten von Lüneburg, Stade und Bremerhaven-Wesermünde in einer gemeinsamen Telefonkonferenz folgenden Vorschlag für die Ausrichtung der nächsten Landesschützentage erarbeitet: