Juli 2020

Ab 13. Juli ist Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn....

Gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020, ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

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-WESER KURIER u. SULINGER KREISZEITUNG-NWDSB hat Zielmarke vor Augen -

NWDSB - Präsident Frank Pingel und Geschäftsführer Andreas Viebrock standen dem Redakteur Tobias Denne vom WESER KURIER Rede und Antwort.

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