Am 26. Juni 2020 stellte die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor.

Gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020, ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

NWDSB - Präsident Frank Pingel und Geschäftsführer Andreas Viebrock standen dem Redakteur Tobias Denne vom WESER KURIER Rede und Antwort.

Präsident Karl-Friedrich Scharrelmann hat den "Leitfaden zur gründlichen Gläserreinigung" von der Brauerei Barre erhalten, welcher auch für unsere Mitglieder interessant sein dürfte.

Der DSB hat einen Überblick zu verschiedene Initiativen herausgegeben: Die Corona-Krise hat alles in Deutschland zum Erliegen gebracht, natürlich auch den Sportbetrieb. Verbände und Vereine müssen Versammlungen, Wettkämpfe und Schützenfeste absagen und können ihre Räumlichkeiten nicht vermieten.